auf wichtige Termine aufmerksam machen
Sachverhalte des Genehmigungsverfahrens darstellen
Hintergrundinformationen zu einer nachhaltigen Landwirtschaft geben
Politische Arbeit (z. B. für Flyer, Plakate, Video) kostet Geld. Daher nehmen wir gern Spenden entgegen. Da der Verein (noch) nicht als gemeinnützig anerkannt ist, können wir leider keine Spendenquittungen ausstellen. Unsere Kontonummer lautet:
Inhaber: Bürgerinitiative Berlingsen
IBAN: DE94 4145 0075 0100 6068 05
Kreditinstitut: Sparkasse SoestWerl
Die Aktiven erbringen ihre Leistungen ehrenamtlich. Es werden keine Honorare oder Aufwandsentschädigungen gezahlt
Satzung
der Bürgerinitiative BI Berlingsen
§ 1 Name
Die Bürgerinitiative heißt „BI Berlingsen“ (Bürgerinitiative Berlingsen) und hat ihren Sitz in Möhnesee.
§ 2 Zweck
1. Wir möchten durch selbstorganisierte Aktivitäten und Vernetzung mit anderen Gruppen, Organisationen etc. Einfluss auf die Landwirtschaft im Kreis Soest, insbesondere auf das Bauvorhaben einer Hähnchenmastanlage in Berlingsen nehmen, bzw. versuchen den Bau zu verhindern.
2. Die Bürgerinitiative verfolgt keinerlei wirtschaftlichen Zweck.
3. Die Bürgerinitiative ist überparteilich und überkonfessionell.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder der Bürgerinitiative können alle Personen werden, die die Ziele der Bürgerinitiative unterstützen und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2. Eine Jugendmitgliedschaft ist ab dem 12. Lebensjahr möglich, beinhaltet aber kein Stimmrecht und erfordert die Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten.
3. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung oder Email.
4. Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden.
5. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Spenden an die Bürgerinitiative erfolgen nach eigenem Ermessen.
§ 4 Finanzen
1. Die Bürgerinitiative finanziert sich durch Spenden und Beantragung von Fördergeldern. Die Spenden können auf das folgende Konto eingezahlt werden:
Inhaber: Bürgerinitiative Berlingsen
IBAN: DE94 4145 0075 0100 6068 05
Bank: Sparkasse Soest Werl
2. Die Finanzen werden von einem Kassenwart verwaltet.
3. Die Kasse und die Buchführung werden jährlich geprüft. Das Ergebnis wird auf einer Mitgliederversammlung vorgestellt.
4. Mittel der Bürgerinitiative dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
5. Bei Auflösung der Bürgerinitiative fällt das Vermögen an den in an den BUND Soest/Werl
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Dazu lädt der Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per Email mit Angabe einer Tagesordnung ein. Durch den Vorstand oder auf Verlangen von mindestens zehn Mitgliedern der Bürgerinitiative kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
2. Wurde form- und fristgerecht zur Mitgliederversammlung eingeladen, so sind die anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
3. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse in offener Abstimmung. Es gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
4. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
◦ die Wahl des Vorstands,
◦ die Wahl eines Kassenwarts und die Wahl von zwei Kassenprüfer/innen,
◦ die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands,
◦ die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung.
5. Von Mitgliederversammlungen werden Ergebnisprotokolle erstellt.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern und einem Kassenwart. Der Kassenwart wird mit der Führung der Geschäfte (Konto, etc.) beauftragt.
2. Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt.
3. Die Mitglieder des Vorstands sind einzeln zur Vertretung der Bürgerinitiative berechtigt. Positionen, die nach außen vertreten werden sollen, müssen unter den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt werden.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse können auch auf
schriftlichem oder telefonischem Wege gefasst werden, sofern kein Mitglied des Vorstands diesem Verfahren widerspricht. Alle
Vorstandsbeschlüsse werden protokolliert.
5. Der Vorstand nimmt die satzungsgemäßen Aufgaben wahr, setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und führt die Geschäfte der Bürgerinitiative. Der Vorstand ist verantwortlich für die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.
6. Von den Sitzungen des Vorstands werden Ergebnisprotokolle erstellt.
Möhnesee, den 01.03.2021
Hanne Dale - Erwin Denninghaus - Henrike Völker - Hendrik Flöttmann (Kassenwart)